
Heimat shoppen.
Punkte sammeln.
Werl baut um und Ihr gewinnt!
Ab dem 12. Juli könnt Ihr beim Einkaufen in den teilnehmenden Geschäften und Gastronomien Baustellenpunkte sammeln und gegen unvergessliche Werler Erlebnisse eintauschen. Das Werler Bonusheft wird erstmals bei der Veranstaltung Sonntag im Park an den Ständen des Citymanagements Werl und der GWS Werl mbH ausgegeben. Zudem bekommt Ihr das Bonusheft in allen teilnehmenden Geschäften und in der Stadtinformation Werl (Walburgisstraße 52).
Das Beste daran: Die Gewinne sind echte Highlights, die man so nicht kaufen kann – vom 3-Gänge-Promidinner in der Turflon Kochschule über ein Eistasting bei Koch´s Eismanufaktur bis zu einer einer Stunde exklusiven Freibadbesuch und vielem mehr.
Schon mit 10 gesammelten Punkten seid Ihr bei der nächsten Verlosung dabei. Einfach einkaufen, Punkte einkleben, Heft abgeben und mit etwas Glück einzigartige Momente erleben.
Aktueller Hauptgewinn: 3-Gänge-Promidinner in der Turflon Kochschule
DIE NÄCHSTE CHANCE: VERLOSUNG AM 31.08.2026
Im Sammelzeitraum Juli & August ist ein exklusives 3-Gänge Promidinner in der Turflon Kochschule zu gewinnen.
So funktioniert´s
- Einkaufen in teilnehmenden Geschäften und Gastronomien der Werler Innenstadt
- Pro 10 € Einkaufswert gibt es 1 Punkt (maximal 5 pro Einkauf).
- 10 Punkte gesammelt? Heft einfach in der Stadtinformation Werl abgeben: Walburgisstraße 52, 59457 Werl
- Jeweils am letzten Werktag alle zwei Monate werden exklusive Events verlost
Teilnehmende Geschäfte
In der Steinerstraße:
Augenoptik Horenkamp, Bäckerei Hünnies, Das Trauringhaus, Duha Hairfashion, Friseur-Duo, Hirsch Apotheke, Juwelier Drees, Käseeck, Koch´s Eismanufaktur, Kosmetik Institut Sara Pinelli, Niehaves Westfalenbäckerei, Taschenfreund, Thalia, Manufaktur Münsch, Schuhpark
In der Walburgisstraße:
Bistro & Pizzeria San Marco & Gerwinn´s, Blumen Risse, Boutique Enna, Bratwurst vom Holzgrill, Danielsmeier, Der Photoshop, Eiscafé Da Rosa, Eiscafé Safaa, Geers Hörgeräte, Jolie Femme, Mini Markt Kiosk, Nagelstudio Mai Ly Nails, O2 Shop, Reisebüro Velmer, Rosalba Paldino Lotto, Rottler Brillen + Kontaktlinsen, Rottler Hörgeräte, Salon Chaoki, Sena Mobile, Stadt-Hotel Bartels, Tea D Bubble Tea, Telekom Shop, The Bloom Room, Werler Imbiss, Woolworth
Neuer Markt:
Kellner OptiVision, Tedi
In der Marktstraße:
Bären Apotheke, markt20
In der Salzstraße:
Migos Cards
In der Engelhardtstraße:
Julia Potthoff Fotografie
Aktueller Gewinn
Aktueller Hauptgewinn: 3-Gänge-Promidinner in der Turflon Kochschule
DIE NÄCHSTE CHANCE: VERLOSUNG AM 31.08.2026
Teilnahmebedingungen
1) Veranstalter Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
Das Gewinnspiel ist eine Aktion der Stadt Werl als Gewinnspielvermittler im Zusammenhang mit der Baustellentätigkeit in der Fußgängerzone. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen an:
2) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahre sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.
3) Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik
Eine Teilnahme ist möglich, in dem das vollständig ausgefüllte Punkteheft mit insgesamt 10 aufgeklebten Baustellenpunkten in eine Einwurf Box in der Stadtinformation, Walburgisstraße 52, 59457 Werl, eingeworfen wird.
Die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt alle zwei Monate am Ende des Monats, beginnend mit dem 31.08.2026. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden rechtzeitig über die angegebenen Kontaktdaten informiert. Eine Übersicht über die zu gewinnenden Events und wann diese verlost werden ist auf der Internetseite nachzulesen: https://www.werlbautum.de. Es handelt sich bei den Gewinnen u.a. um Werler Events, die man nicht kaufen kann.
Die abgegebenen Punktehefte verbleiben bis zum Ende des Gewinnspielzeitraumes in der Los Box und haben somit über den gesamten Zeitraum des Gewinnspiels eine Gewinnmöglichkeit.
4) Teilnahme
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über das Punkteheft möglich. Eine mehrfache Teilnahme ist möglich.
5) Gewinn
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden via E-Mail kontaktiert. Die Gewinnübergabe wird unmittelbar nach der Gewinnziehung individuell mit den Gewinnerinnen und Gewinnern abgestimmt. Melden sich die Gewinnerinnen und Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der ersten Kontaktaufnahme nicht, kann der Gewinn auf andere Teilnehmende übertragen werden.
Gewinne werden nur an die Gewinnerinnen und Gewinner persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments ausgegeben. Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet die Stadt Werl nur in deren Namen an. Die Stadt Werl ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.
6) Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Die Stadt Werl behält sich vor, Teilnehmende ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmende den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
7) Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt die Stadt Werl nachträglich fest, dass der Teilnehmende einem im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Gewinn verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziff. 2 war, ist sie berechtigt, den Gewinn nachträglich abzuerkennen und diesen zurückzufordern.
8) Veröffentlichung von Namen; Promotion
Die Stadt Werl darf den Namen der Gewinnerinnen und Gewinner öffentlich auf seiner Internetseite und den Social-Media-Kanälen bzw. in Webauftritten seiner Kooperationspartner und der Presse bekannt geben, es sei denn, es wird ausdrücklich einer solchen Veröffentlichung widersprochen. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt ohne Gewähr.
Die Gewinnerinnen und Gewinner verpflichten sich, in vertretbarem Rahmen, kostenfrei für Foto-, Bewegtbild- und Textpromotion im Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen. Die Gewinnerinnen und Gewinner treten alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an die Stadt Werl ab.
9) Abbruch Gewinnspiel
Die Stadt Werl behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Stadt Werl zu.
10) Haftung
Die Stadt haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmende und/oder Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner der Stadt Werl geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.
Die Stadt haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen. Es sei denn, der Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
Im Übrigen ist die Haftung vom Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
11) Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Stadt Werl behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern. Veränderungen in einem laufenden Gewinnspiel, insbesondere durch die Abänderung von Spielregeln, die Vorspiegelung weiterer Nutzerinnen und Nutzer oder fehlender Nutzerinnen und Nutzer oder Eingriffe in Nutzerinnen- und Nutzerauswahl, Rätsellösung oder die Reduzierung des Gewinns sind jedoch unzulässig.
12) Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Daten dienen dem Veranstalter ausschließlich zur Gewinnspielabwicklung (Kontaktaufnahme zu Gewinnerinnen und Gewinnern) und werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen die Teilnehmenden in die Erhebung, Speicherung und zweckgebundene Verwendung ihrer Daten zur Durchführung des Gewinnspiels ein. Teilnehmende können ihre Einwilligung für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit der Stadt Werl gegenüber widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Widerruf unberührt. Eine Übermittlung an den Preissponsor oder dessen Agentur ist für die vorgenannten Zwecke zulässig. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Ebenso keine Nutzung für Werbezwecke.
(2) Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen werden die personenbezogenen Daten gelöscht, wenn das Gewinnspiel beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.
(3) Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
- Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen
(4) Hier geht es zu den allgemeine Informationen zum Datenschutz: https://www.werlbautum.de/datenschutzerklaerung/
(5) Bei Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wenden (poststelle@ldi.nrw.de).
13) Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
15) Gewinnspielanbieter Anbieterin des Gewinnspiels ist die Wahlfahrstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Straße 23, 59457 Werl.