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Baustellenfonds – Unterstützung für Gewerbebetriebe im Umfeld des ISEK Stadtkern Werl

Der Umbau der Werler Innenstadt bringt Einschränkungen mit sich. Zur Abmilderung außergewöhnlicher wirtschaftlicher Belastungen richtet die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl (GWS) einen sogenannten Baustellenfonds ein.

Der Fonds dient der freiwilligen Unterstützung von Gewerbebetrieben, deren wirtschaftliche Grundlage infolge der städtischen Baumaßnahmen in besonderem Maße beeinträchtigt wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs erfüllt sind.

Ziel und Zweck des Baustellenfonds

Der Baustellenfonds soll Gewerbebetriebe unterstützen, die durch Art, Dauer und Intensität der Baumaßnahme außergewöhnlich betroffen sind.

Eine Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs.

Antragsberechtigte Betriebe

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Gewerbebetriebe und Franchise-Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden, die räumlich unmittelbar vom Innenstadtumbau betroffen sind.

Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Vereine.

Wesentliche Voraussetzungen
• Der Betrieb unterliegt grundsätzlich der Gewerbeordnung.
• Es liegt eine erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Baustelle vor.
• Der Betrieb bestand bereits mindestens 12 Monate vor Baubeginn am Ort der Baustelle.
• Ein anderweitiger gesetzlicher oder vertraglicher Entschädigungsanspruch besteht nicht.
• Die Antragstellung erfolgt während der tatsächlichen Betroffenheit.
• Einzelheiten werden im Rahmen der Antragsprüfung bewertet.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Pro Unternehmen können während der Geltungsdauer des Fonds Fördermittel in Höhe von bis zu 7.500 € beantragt werden. Mehrere Anträge sind grundsätzlich möglich.

Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Eingang der vollständigen Anträge („Windhundprinzip“).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen aus dem Baustellenfonds. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Antragstellung

Der Antrag ist schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei der GWS einzureichen.

Dem Antrag sind geeignete Nachweise zur wirtschaftlichen Situation des Betriebes beizufügen. Hierzu zählen insbesondere Unterlagen zur Geschäftsentwicklung vor und während der Baumaßnahme.

Die vollständigen Anforderungen werden im persönlichen Kontakt mitgeteilt.

Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.

Entscheidungsverfahren

Über die eingehenden Anträge entscheidet ein unabhängiges Gremium.

Das Gremium prüft die vorgelegten Unterlagen auf Plausibilität und entscheidet im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens über die Gewährung der Förderung.

Die Sitzungen sind nichtöffentlich und die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Bewilligung erfolgt die Auszahlung zeitnah.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt zum 01.03.2026 in Kraft und ist zunächst bis zum 31.12.2029 befristet.

ALLES AUF EINEN BLICK

Förderfähigkeit prüfen

  • Ihr Betrieb liegt im Baustellenbereich
  • Die Erreichbarkeit für Kundschaft ist stark eingeschränkt
  • Max. 50 Mitarbeitende, Betrieb besteht seit mind. 12 Monaten am Ort der Baustelle
  • Kein anderer Entschädigungsanspruch vorhanden

Antrag rechtzeitig stellen

  • Antrag während der Bauzeit einreichen
  • Nur im Jahr der Betroffenheit möglich
  • Keine rückwirkende Antragstellung

Unterlagen einreichen

  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • Nachweise zur Umsatzentwicklung
  • Begründung des Umsatzrückgangs

Prüfung & Entscheidung

  • Prüfung durch ein unabhängiges Gremium
  • Vergabe nach Reihenfolge des Antragseingangs
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Förderung

  • Zuschuss insg. bis zu 7.500 € möglich
  • Nicht rückzahlbar

Downloads

Flyer

Richtlinien Baustellenfonds

KONTAKT UND BERATUNG

Für weitergehende Informationen, individuelle Rückfragen oder eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit wenden Sie sich bitte an die:

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl

Adrian Gruschka

gruschka@gws-werl.de

02922 8784 301

Walburgisstraße 52, 59457 Werl