

Hof- und Fassadenprogramm
Stadtkern Werl
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm werden Sie bei der Aufwertung Ihrer Gebäudefassaden und Außenanlagen finanziell unterstützt.
Nutzen Sie das Programm und tragen Sie mit zur Attraktivierung des Stadtbildes, Stärkung des historischen Charakters der Innenstadt und zur Aufwertung Ihrer Immobilie bei. Das Citymanagement Werl berät Sie kostenfrei zu allen Fragen zum Förderprogramm.


Was wird gefördert?
Gefördert werden Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen, die stadtbild- und denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigen und die Ziele der Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzung unterstützen.
Der Fokus liegt dabei auf der Farbsanierung von Fassaden. Das Programm bietet eine Förderung von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, mindestens 1.000 € und maximal 20.000 € pro Objekt.
Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten werden übernommen.
Die Fördersumme beträgt mindestens 1.000 € und maximal 20.000 € pro Objekt.
Förderfähige Maßnahmen:
Fassadenflächen
- Gestalterische Verbesserung/ Aufwertung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden (reinigen, Putzsanierung, streichen, erforderliche Vorarbeiten)
- Beseitigung von vorgehängten Fassadenverkleidungen zur Wiederherstellung und Sichtbarmachung originaler Fassaden
- Ergänzung und Wiederherstellung historischer Baudetails (z. B. Schmuckelemente)
Begrünungsmaßnahmen
- Begrünung von Fassaden und Dächern, inkl. vorbereitende Arbeiten (z. B. Anbringung von Trägerelementen/ Wuchskonstruktionen, Aufbringen von Schutzschicht und Vegetations-/ Pflanzsubstrat)
Außenanlagen und Hofflächen
- Gestaltung von öffentlich sichtbaren Außenanlagen und Hofflächen
- Entsiegelung befestigter Flächen und Schaffung von Grünflächen mit positiver stadtökologischer Wirkung
- Erneuerung und Gestaltung von (historischen) Einfriedungen und (Stütz-) Mauern einschl. Begrünung; dazu zählt auch die Einfassung und Begrünung von Mülltonnenstellplätzen
Nicht förderfähige Maßnahmen
- Erstmalige Herstellung von Grün- und Freiflächen im Zuge eines Neubaus
- Errichtung von Stellplatzanlagen jeglicher Art (einschl. Garagen, Carports)
- Versiegelung von Flächen durch Pflasterung oder Kiesbeete, die über das Maß notwendiger Zuwegungen hinausgehen
Was ist zu beachten?
Ihre Immobilie liegt innerhalb der Gebietskulisse „ISEK Werl“ und Sie möchten Ihre Hof-und Fassaden aufwerten?

So stellen Sie einen Antrag:
- Planung und Beratung
Planung Ihrer Idee zur Hof- oder Fassadenerneuerung
Erstberatung durch das Citymanagement Werl - Denkmalrechtliche Erlaubnis
Sofern Lage des Objekts im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung: Beantragen Sie die denkmalrechtliche Erlaubnis für Ihr Vorhaben. Dazu ist eine qualifizierte Beschreibung Ihres Vorhabens nötig, am besten in Form eines Angebots eines qualifizierten Handwerksbetriebs. - Kostenvergleich
Einholen von Vergleichsangeboten zwei weiterer Handwerksbetriebe - Antragsstellung
Einreichung der Antragsunterlagen im Citymanagement Werl - Zuwendungsbescheid
Prüfung der Antragsunterlagen durch die Stadt Werl und Entscheidung über Gewährung der Zuwendung
Beginn der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich! - Durchführung der Maßnahme
Vorfinanzierung durch den Antragssteller - Verwendungsnachweis
Nach Abschluss reichen Sie einen Nachweis über die Verwendung der Mittel ein - Kostenerstattung
Nach einer Prüfung wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen
Downloads
Gefördert werden Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen, die stadtbild- und denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigen und die Ziele der Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzung unterstützen.
Der Fokus liegt dabei auf der Farbsanierung von Fassaden. Das Programm bietet eine Förderung von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, mindestens 1.000 € und maximal 20.000 € pro Objekt.
Kontakt und Beratung
Sprechstunde
Montags 10:00–13:00 Uhr,
Donnerstags 10:00–14:00 Uhr,
sowie nach vorheriger Terminabstimmung